Was kostet ein Gutachten?

 

Um mehr über Ihr Anliegen zu erfahren, arbeite ich bei meiner Erstberatung grundsätzlich je nach Aufwand

nach einer Aufwandspauschale.

( Ein Vorgespräch ist kostenlos ) 

Ich teile Ihnen vor Auftragserteilung die voraussichtlichen Kosten für die Erstberatung mit, um Ihnen Kostensicherheit zu geben.

Gerne bin ich auch für Sie an allen Standorten in Deutschland-Österreich-Schweiz tätig.

Die Kosten können dementsprechend verringert werden, wenn ein Termin in Ihrer Region eines anderen Kunden vorliegt.

Somit ist es möglich, ein Termin so zu legen das die dementsprechende Fahrzeiten dadurch verringert werden können.

 

Die weiteren Kosten für Gutachten richten sich nach den in den AGBs und  jeweils nach dem Zeitaufwand.

 

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

 

Alle weiteren Kosten sind im JVEG geregelt.

Das JVEG kann eingesehen werden unter dem Bundesministerium der Justiz

( Nur bei gerichtliche Aufträge - Deutschland-) 
http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/index.html

Enthaltene Leistungen der Kostenpauschale

  • An- und Abfahrt inkl. der Fahrtzeit nach voriger Auftragserteilung und Absprache 
  • vor Ort Begutachtungsdauer nach Aufwand 
  • Erstberatung vor Ort nach Aufwand 
  • Erstellen von Bildern für die eventuelle anschließende Ausarbeitung eines Sachverständigengutachtens nach Aufwand 
  • Schriftliche Ausarbeitung und Gutachten werden gesondert berechnet und sind in der Pauschale nicht enthalten

Beauftragung

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich grundsätzlich nur gegen Vorkasse tätig werde.

Kosten für ein Gutachten

Die Kosten für Ihr Gutachten können weder vorab noch pauschal getroffen werden.

Ein Kostenvoranschlag ist nach einem Vorgespräch möglich, die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen Aufwand.

 

Um das Gütesiegel der Zertifizierung  zu erhalten, müssen angehende zertifizierte Sachverständige  sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht.


Das bedeutet auch, dass ein zertifizierter  Sachverständige diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.
Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.

Die Kosten für ein Gutachten richten sich nach dem jeweiligen Aufwand, der sich aus den Fragestellungen des Auftraggebers ergibt bzw. nach den vor Ort festgestellten Schäden.

Da keine pauschale Aussage zu den Kosten für ein Gutachten möglich ist – erstelle ich Ihnen jedoch eine transparente und vor allem ein fairen Kostenvoranschlag.

Dazu biete ich Ihnen einen gemeinsamen Ortstermin mit eingehender Beratung an.

In diesem Ortstermin kann ich als zertifizierter Sachverständiger eine Übersicht über das Objekt und dementsprechend ein Kostenvoranschlag durchführen.

Sollten weitere Schritte nach dem Ortstermin notwendig werden, wie zum Beispiel eine Baustellendokumentation inkl. Baubegleitung oder Erstellung eines Gutachtens wird nach Notwendigkeit dementsprechend weitere Termine vereinbart.